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Allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen

1. Abschlüsse und Angebote

Für unsere Leistungen gelten ausschließlich diese nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einkaufsbedingungen und sonstigen Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Leistungen und Vereinbarungen, soweit sie diese Bedingungen abändern, werden erst gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt bzw. vertraglich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Verträge kommen durch schriftliche Bestätigung eines Angebotes oder durch Leistungserbringung seitens des Auftragnehmers zustande. Telefonische Aufträge und Anforderungen des Auftraggebers gelten ebenso als Auftragserteilung wie schriftlich erteilte Aufträge, soweit diese von uns mündlich, fernmündlich oder telegraphisch bestätigt werden. Der Auftraggeber
beziehungsweise dessen Beauftragter bestätigt vor Ort auf unseren Leistungsbelegen die erbrachten Lieferungen und Leistungen per Unterschrift. Die in Anspruch genommenen Entsorgungsdienstleistungen sind durch den Auftraggeber nicht an Dritte übertragbar. Unsere Angebote sind stets freibleibend.

2. Leistungserbringung

Treten Ereignisse ein, die uns an der Leistung hindern, wie höhere Gewalt, Streik, Verkehrsstörungen, Krieg, Eingriffe staatlicher Behörden sowie sonstige unvorhersehbare Betriebsstörungen, befreien diese uns für die Dauer des Hintergrundes von der Verpflichtung rechtzeitiger Leistung. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann von uns eine Erklärung verlangen, ob die Auftragsdurchführung in einer angemessenen Frist möglich ist. Erklären wir uns nicht, kann der Auftragsgeber vom Auftrag zurücktreten. Zur Auftragserfüllung sind wir berechtigt, uns jederzeit nach Maßgabe unserer betrieblichen Erfordernisse zuverlässiger Dritter zu bedienen.

3. Preise und Kosten

Die Leistungsabrechnung erfolgt auf Grundlage unserer Liefer- und Leistungsbelege und unserer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Preisliste beziehungsweise des schriftlich erstellten Angebotes. Diese Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abweichend von Festpreisangeboten erfolgt die verbindliche Mengenermittlung durch: (a) Verwiegung auf einer unserer geeichten öffentlichen Waagen beziehungsweise auf einer geeichten Waage unserer Erfüllungsgehilfen. Die Fahrzeugwaagen auf dem Betriebsgelände der Wolfener-Recycling GmbH beziehungsweise der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH haben eine bauartbedingte Mindestlast von 400 kg zur Feststellung des Netto- oder Tara Gewichtes. Unterhalb dieses Gewichts wird unabhängig von dem tatsächlichen Gewicht ein pauschales Entgelt berechnet entsprechend dem PREISAUSHANG AM RECYCLINGPLATZ. Dabei wird die Gewichtsdifferenz des beladenen zum unbeladenen Zustand des Fahrzeuges/Behälters ermittelt. (b) Ermittlung des Volumens entsprechend der Behältergröße Transport- und Frachtkosten werden gesondert berechnet. Bei umfangreichen Leistungen erheben wir Anspruch auf Abschlagszahlungen. Der Anlieferer verpflichtet sich gegenüber der Wolfener-Recycling GmbH, diese im Innenverhältnis von jeglicher Haftung für eventuelle Schäden durch Lieferung nicht recyclingfähiger Materialien oder verunreinigter Materialien im Sinne der obigen Ausführungen freizustellen. Die Anlieferer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Verwendung eventuell mit chemischen oder sonstigen Substanzen verunreinigte Materialien erhebliche Folgekosten auftreten können.

4. Behälter

Von uns zur Verfügung gestellte Behälter dienen nur der Sammlung und dem Transport von Abfällen beziehungsweise Stoffen. Die Abfuhr der durch uns zur Verfügung gestellten Behälter erfolgt ausschließlich durch uns oder durch ein von uns beauftragtes Unternehmen. Die Begrenzung des vom Auftraggeber bestellten Containerfüllvolumens sowie des Füllgewichtes der Behälter darf nicht überschritten werden. Bei Standortzuweisung durch den Auftraggeber, muss von dessen Seite sichergestellt werden, dass eine platzmäßig ausreichende und zureichend befestigte Zufahrt/Stellfläche für Transportfahrzeuge und Behälter bei Anlieferung und Abholung der Behälter vorhanden ist und freigehalten wird, da ansonsten eine Auftragsdurchführung verweigert werden kann. Zufahrtswege und Ablade- beziehungsweise Stellflächen müssen für ein Gewicht von zumindest 40 Tonnen belastbar sein. Für Beschädigungen des Abstellplatzes, zum Beispiel wegen nicht ausreichender Bodenstärke und dadurch eintretende Bodensenkungen, übernimmt die Wolfener-Recycling GmbH keine Haftung. Für die Beladung von bereitgestellten Containern, insbesondere deren Inhalt, ist der Auftraggeber verantwortlich, insbesondere für den Containerinhalt und dessen Entsorgungsrisiko. Von der Wolfener Recycling GmbH nicht zu vertretende unübliche Wartezeiten berechtigen zu Nachforderungen in Form von angemessenem Standgeld. Vereinbarte Leistungsrhythmen sind einzuhalten; Leerfahrten sind kostenpflichtig. Alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten trägt in diesem Fall der Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der von uns zur Verfügung gestellten Geräte, Behälter oder sonstigen Einrichtungen. Er haftet für alle Schäden an den Behältern und für Schäden, die durch die Behälter, bei Standortzuweisungen durch den Auftraggeber, hervorgerufen werden. Insbesondere haftet er auch für alle Schäden, welche mittel- oder unmittelbar durch zweckentfremdete Behandlung oder Verwendung der Behälter
entstehen sowie bei Verlust. Ebenso haftet der Auftraggeber bei Befüllung des Containers durch unbefugte Dritte. Stellt der Auftraggeber Behälter zur Verfügung, haftet er für die Eignung dieser.

5. Deklaration

Der Auftraggeber ist allein zur vollständigen und exakten Deklaration der übergebenen Abfälle und Stoffe, nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie den entsprechenden Rechtsverordnungen, verpflichtet. Die gesetzlich vorgeschriebenen abfallrechtlichen Begleitpapiere (zum Beispiel Entsorgungs- oder Verwertungsnachweis, Abfallbegleitscheine) für den Beförderungsvorgang sind spätestens vor dem Beförderungsbeginn dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen soweit wir dies nicht in Dienstleistung erbringen. Bei einer Abweichung der vom Auftraggeber zugesicherten Deklaration, bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben sowie fehlenden Unterlagen, haben wir und/oder unsere Erfüllungsgehilfen jeweils das Recht der Nichtannahme beziehungsweise zur Rückgabe an den Auftraggeber. In diesen Fällen trägt der Auftraggeber alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten.

6. Abnahme

Unabhängig von einer ausdrücklichen Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, wenn eine Mängelrüge nicht unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach Ausführung und Bereitstellung der Leistung bei uns eingeht. Ist eine Leistung mangelhaft, so sind wir grundsätzlich zu einer Nachbesserung berechtigt. Der Auftraggeber ist zu einer Minderung der vereinbarten Vergütung oder zur Übertragung der Leistung an einen Dritten erst nach fehlgeschlagener Nachbesserung berechtigt.

7. Zahlung und Vergütung

Bei Anlieferungen von Abfällen und Stoffen auf unseren Betriebshöfen sind Rechnungsbeträge bis 50,00 € (netto) sofort bar zu zahlen. Alle anderen Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto Kasse nach Rechnungszugang ohne Abzug oder der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nach § 284 BGB tritt grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung der Verzug ein, ab dem Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG berechnet werden. Wir behalten uns vor, den Verzug unabhängig von der 30 –Tagesfrist durch eine einzige Mahnung vorher herbeizuführen. Ab Eintritt des Zahlungsverzuges werden sämtliche Forderungen aus laufender Geschäftsverbindung fällig. Werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen, können wir die aus der Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen sofort fällig stellen. Von Leistungsverpflichtungen können wir nach § 321 BGB zurücktreten bzw. diese verweigern bis unsere Forderungen beglichen sind oder Sicherheit für diese gewährleistet wird. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Wir sind berechtigt, unsere sämtlichen Forderungen gegen Forderungen des Auftraggebers aufzurechnen.

8. Preisanpassungsklausel

Ändern sich die der Preiskalkulation zugrunde liegenden Kosten, sind wir berechtigt, den Vertrag den geänderten Bedingungen anzupassen. Zum Zwecke der Vertragsanpassung übermitteln wir dem Auftraggeber ein neues Vertragsangebot, welches die Kostenveränderung berücksichtigt. Stimmt der Auftraggeber diesem neuen Vertragsangebot nicht zu, sind wir berechtigt den Vertrag zu kündigen.

9. Datenspeicherung und Datenschutz

Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 BDSG: Die zur Ausführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Daten werden wir speichern. Die bei der Leistungserbringung von uns gespeicherten Daten, werden nicht an Dritte weitergegeben.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

11. Rechtswahl

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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