1. Startseite
  2. Verkaufsverpackungen einsammeln
  3. Richtig sammeln

Richtig sammeln

Sie haben die Entsorgung schon bezahlt

Bedenken Sie folgendes, bevor Sie Verkaufsverpackungen über den Restabfall entsorgen: Sie zahlen für deren Entsorgung doppelt. Einmal über den mit dem Produktkauf bezahlten Entsorgungskostenanteil des dualen Systems. Und einmal über das Abfallentgelt.

Hier erfahren Sie hier mehr über die Verantwortlichkeiten für die Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen.

Grafik: Diverse Flaschen, Teller und Becher aus Kunststoff

Verpackungen sind vielfältig

Das sind Leichtverpackungen …

aus Kunststoffen

Kunststofffolien – Tragetaschen – Beutel – Einwickelfolie – Plastiktüte | Kunststoffflaschen von Waschmitteln – Spülmitteln – Kosmetik | Kunststoffbecher von Quark – Margarine – Joghurt – Obst – Gemüse | Styropor – Schalen von Obst- und Gemüseverpackungen – Menüschalen von Fertiggerichten

aus Verbundstoffen

Getränke- und Milchkartons – TetraPak | Vakuumverpackungen – Kaffee- und Teetüten | Verpackungen von Tiefkühlprodukten

aus Leichtmetallen

Konservendosen | Getränkedosen ohne Pfand | Verschlüsse – Kronkorken – Schraubdeckel | Aluschalen | Aludeckel | Alufolien | Spraydosen | Menüschalen

Verpackungen aus Papier

Verkaufsverpackungen aus Papier und Pappe werden ebenfalls von den dualen Systemen lizensiert. Sie werden jedoch nicht über den Gelben Sack entsorgt. Alle verwertbaren Abfälle aus Papier und Pappe, darunter ….

  • sowohl eindeutige „Nichtverpackungen“, wie Zeitungen, Zeitschriften, Schulhefte, Schreibpapiere und ähnliches.
  • als auch die leeren Verkaufsverpackungen aus Papier (Tüten und Schachteln, beispielsweise für Gemüse, Brot und Brötchen, Konfekt, Frühstücksflakes und ähnliches) sind gemeinsam über die blaue Papiertonne zu sammeln.

Andere Gegenstände aus Kunststoffen

Nicht zu den Verkaufsverpackungen zählen

  • Spielzeuge, Gebrauchsgegenstände, Kleinmöbel für Haus und Garten und ähnliches aus diversen Kunststoffen.
  • Die sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen sind verständlicherweise nicht von einem dualen System lizensiert. Die Entsorgungskosten sind nicht in den Produktpreis einbezogen.
  • In der Gelben Fraktion nicht richtig sind unter anderem Blumenkästen, Spielzeug aus Kunststoff, Kunststoffeimer, Kunststoffschüsseln und Kunststoffwäschekörbe, Toilettensitze, Kunststoffmöbel (Plastestühle), Bauelemente aus Kunststoff und ähnliches. Der Grund: es sind keine Verpackungen.
  • Bitte entsorgen Sie die hier genannten Abfälle entweder über die Restabfallbehälter oder den Sperrmüll.
Menü