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Nein, …
seit dem Jahr 2009 müssen Verkaufsverpackungen nicht mehr gekennzeichnet werden.
Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, müssen bei einem der dualen Systeme lizenziert werden. Sie müssen das Kennzeichen des jeweiligen dualen Systems nicht mehr tragen.
Alle leeren, genutzten, gebrauchten Verkaufsverpackungen müssen über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne entsorgt werden. Es ist egal, ob sie ein Kennzeichen wie den „Grünen Punkt“ der – Der Grüne Punkt Holding GmbH & Co. KG – tragen oder nicht.
Verpackungsgesetz
- Mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes im Jahr 2019 besteht weiterhin keine Plicht zur Kennzeichnung von Verpackungen.
- Gemäß § 6 VerpackG ist es aber vorgegeben, dass Verpackungen zur „Identifizierung des Verpackungsmaterials“ gekennzeichnet werden können. Es heißt dort wie folgt …
„Verpackungen können zur Identifizierung des Materials, aus dem sie hergestellt sind, mit den in der Anlage 5 festgelegten Nummern und Abkürzungen gekennzeichnet werden. Die Verwendung von anderen als den in der Anlage 5 festgelegten Nummern und Abkürzungen zur Kennzeichnung der gleichen Materialien ist nicht zulässig.“