Warum soll das „Plasteauto“ und andere so genannte stoffgleiche Abfälle (Nichtverpackungen) aus Kunststoff nicht ebenso wie die „Plastetüte“ über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne entsorgt werden?
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- Der Grund ist die Finanzierung der Entsorgung der Verpackungsabfälle im Rahmen der Produktverantwortung der Hersteller. Hersteller und der Handel finanzieren das privatwirtschaftliche Sammel- und Entsorgungssystem nur für Verkaufsverpackungen. Unter anderem geht das über den Entsorgungskostenanteil, der in jedes verpackte Produkt einkalkuliert ist. Dieser Anteil wird beim Kauf des Produktes von den Käuferinnen und Käufern erbracht.
- Die Kosten der Entsorgung des „Plasteautos“ und der anderen so genannten stoffgleichen Abfälle (Nichtverpackungen) werden im Landkreis ABI aus den Abfallentgelten finanziert.