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Mehrkosten fallen an bei …
Falsch-/Fehlbefüllung und bei Störstoffgehalten
Stellen wir bei der Abholung Ihres Containers fest, dass die „vereinbarten“ Abfälle mit anderen Abfällen oder Störstoffen vermischt oder verunreinigt sind, müssen wir eine Nachsortierung durchführen.
Wir stellen Ihnen die Kosten dafür in Rechnung. Zusätzlich zu den Sortierkosten entstehen auch Entsorgungskosten für die aussortierten Abfälle.
So halten Sie die Kosten gering
- Befüllen Sie unsere Container immer, wie vereinbart sortenrein, beziehungsweise bei den Mischsorten (Baumischabfälle, Sperrmüll und mineralischer Bauschutt) nur mit den Abfällen, die jeweils dazu gehören.
Handeln Sie umweltbewusst
- Stellen Sie fest, dass neben den angemeldeten Abfällen auch noch anderes zu entsorgen ist, bestellen Sie, wie in dem hier beschriebenen Entsorgungsbeispiel unbedingt weitere Container für die anderen Abfallarten.