Ausgewählte Abfälle für unsere roten Container

Altholz - AVV 17 02 01/04*

Altholz

Als Altholz bezeichnet man Holz, das bereits einem Verwendungszweck zugeführt worden war und als Abfall zur Altholzentsorgung oder als Sekundärrohstoff bereitsteht. Altholz kann stofflich, zum Beispiel in der Holzwerkstoffindustrie (Spanplatte) oder thermisch verwertet werden. Bitte lesen Sie hier weiter ...

Altholz - das BMUV informiert

Altholzverordnung (AltholzV)

Abfallverzeichnis Verordnung

Abfallschlüssel gemäß AVV

17 02 01 und 17 02 04* Holz und Holz, das gefährliche Stoffe enthält

Kein Altholz ...

im Sinner der Altholzverordnung sind ...

  • unbelastetes Industrierestholz, wie z. B.  Späne aus Sägewerken sowie

  • sog. Waldrestholz oder Schwachholz aus der Walddurchforstung.

Altmetall - 17 04 07

Altmetall

Schrott ist metallischer Wertstoff, der als Sekundärrohstoff dient. Er entsteht bei der Verschrottung metallhaltiger Erzeugnisse, z. B. von Autos und anderen Fahrzeugen sowie beim Abwracken von Schiffen und Flugzeugen, wenn deren Nutzungsdauer vorüber ist. Bitte lesen Sie hier weiter ...

Altmetall - die ABIKW informiert

Abfallverzeichnis Verordnung

Abfallschlüssel gemäß AVV

17 04 07 gemischte Metalle

Asbest - 17 06 05*

Asbest

"Zitat UBA: Asbest ist die Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserartige silikatische Minerale mit Faserdurchmessern bis herab zu 2 Mikrometern (1 Mikrometer entspricht einem Tausendstel Millimeter). Unter anderem weil er nicht brennbar ist, wurde Asbest seit etwa 1930 in vielen Produkten, wie etwa Bauprodukten, eingesetzt. Da Asbestfasern eingeatmet krebserregend sind, wurde es 1993 in Deutschland verboten, Asbest oder asbesthaltige Produkte herzustellen, in Verkehr zu bringen oder zu verwenden. Bitte lesen Sie hier weiter ..."

Asbest - WIKIPEDIA erklärt

Asbest - warum ist er gefährlich?

Abfallverzeichnis Verordnung

Abfallschlüssel gemäß AVV

Abfallschlüssel 17 06 05* asbesthaltige Baustoffe

Gefährliche Abfälle

Bauschutt - 17 01 07

Bauschutt

Auf einer Baustelle fällt Bauschutt beim Neubau, Ausbau und beim Abbruch an. Mit dem Begriff bezeichnet man mineralische Abfälle und Baumaterialien wie zum Beispiel Beton, Backsteine, Ziegel, Klinkersteine und Mörtelreste, aber auch Fliesen, Glasbausteine, Keramik oder Sand. Müllentsorger unterscheiden oft zwischen Bauschutt und Baumischabfall. Beide Abfallarten müssen fachgerecht entsorgt werden und gehören nicht in den Hausmüll (Restabfall). Bitte lesen Sie hier weiter ...

Bauabfälle - das UBA informiert

BMUV Verbrauchertipp Bauabfälle und Bodenaushub

Abfallverzeichnis Verordnung

Abfallschlüssel gemäß AVV

17  Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten) Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik

17 01 01 Beton

17 01 02 Ziegel

17 01 03 Fliesen und Keramik

17 01 06 Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten (z. B. Ofenschutt)

17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen

Baumischabfälle - 17 09 04

Baumischabfälle

Baumischabfälle sind Abfälle, die im Rahmen von Bau- und Renovierungsmaßnahmen, sowie Sanierungs- und Abrissarbeiten anfallen und überwiegend sowohl mineralische als auch nicht mineralische Betsandteile enthalten, wie zum Beispiel ...

| Tapeten und Tapetenreste | Altholz | Gipskarton-/Rigipsplatten | Kunststoffrohre | Strohmatten | Holz-Zementgemische wie "Sauerkohlplatten" | Folien |

Keine Baumischabfälle sind beispielsweise ...

| Altreifen | jegliche flüssige Abfälle, Lacke, Farben | Mineralfaserdämmstoffe "Kamelit" | asbesthaltige Abfälle | sowie Bauschutt, denn als Bauschutt werden ausschließlich mineralische Materialien entsorgt.

Entsorgung von Baumischabfällen

Bauabfälle - das UBA informiert

BMUV Verbrauchertipp Bauabfälle

Abfallverzeichnis Verordnung

Abfallschlüssel gemäß AVV

17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen

Dachpappe - 17 03 03*

Dachpappe

Terr- und Bitumenpappe

Dachpappe (auch Teerpappe) ist eine mit Bitumen getränkte Pappe, die als Feuchtigkeitssperre in Bauwerken dient. Oft wird in die Dachpappe grobkörniger Sand, feiner Kies oder Schiefersplitter eingewalzt, um eine höhere Abriebfestigkeit und UV-Resistenz zu erreichen. Bei Wohn- und Geschäftsgebäude wird Dachpappe häufig als zweite Dachhaut (Unterdeckung) unter den Dachziegeln vorgesehen. Bei einfachen Gebäuden wie Gartenlauben, Gerätehäuschen und Ähnlichem bildet Dachpappe oft die alleinige Dachhaut, deren Lebensdauer kürzer als die einer Ziegel- oder Metalldeckung ist. Bitte lesen Sie hier weiter ...

Bauabfälle - das UBA informiert

BMUV Verbrauchertipp Bauabfälle

Abfallverzeichnis Verordnung

Abfallschlüssel gemäß AVV

17 03 03* Kohlenteer und teerhaltige Produkte

Dämmstoffe - 17 06 03*/04

Dämmstoffe

Mineralfaserdämmstoffe - KMF-Dämmstoffe (KMF = Künstliche Mineralfasern)
z. B. Glaswolle - Steinwolle - Schlackenwolle/Kamelit
Polystyrol-Styropor-/Styrodur-Dämmstoffe

Ein Dämmstoff ist ein Baustoff, der vorzugsweise zur Wärme- und/oder Schalldämmung herangezogen wird. Wärmedämmstoffe sind Materialien mit geringer Wärmeleitfähigkeit und reduzieren Wärme- oder Kälteverluste. Schalldämmstoffe weisen eine geringe dynamische Steifigkeit auf und dienen der Reduzierung von Luft- oder Trittschall. Wärme- und Schalldämmstoffe werden in der Bauwirtschaft, im Anlagenbau, bei der Herstellung von Kühl- oder Gefrierschränken u. ä. eingesetzt. Bitte lesen Sie hier weiter ...

HBCD - das UBA informiert

Abfallverzeichnis Verordnung

Abfallschlüssel gemäß AVV

17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält = HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten aus dem Baubereich

17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01* (Dämmmaterial, das Asbest enthält) und 17 06 03* fällt

Gipsbaustoffe - 17 08 02

Baustoffe aus Gips

Gipskartonplatten

Gipskarton (GK) ist ein Baustoff aus Gips, meistens in Verwendung als Gipsplatten (GK) – auch Gips-Bauplatte (GKB) – mit beidseitigem Kartonage-Bezug, im Trocken- oder Akustikbau. Ihre Stabilität erhalten die Platten durch die beidseitige Kartonage, welche die Zugkräfte aufnimmt. Bitte lesen Sie hier weiter.

Porenbeton - Gasbeton - Ytong

Porenbeton (auch Gasbeton) ist ein verhältnismäßig leichter, hochporöser, mineralischer Baustoff auf der Grundlage von Kalk-, Kalkzement- oder Zementmörtel, der durch Blähen porosiert und grundsätzlich einer Dampfhärtung unterzogen wird. Die bekanntesten Marken sind Ytong und Hebel, sie werden oft synonym verwendet. Bitte lesen Sie hier weiter.

Bauabfälle - das UBA informiert

BMUV Verbrauchertipp Bauabfälle

Abfallverzeichnis Verordnung

Abfallschlüssel gemäß AVV

17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen

Sperrmüll - 20 03 07

Sperrmüll

Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen und daher nicht mit dem Hausmüll/Restabfall in einer Mülltonne entsorgt werden können. Sperrmüll wird gesondert abtransportiert. Bitte lesen Sie hier weiter ...

Sperrmüll - die ABIKW informiert

Abfallverzeichnis Verordnung

Abfallschlüssel gemäß AVV

20 03 07 Sperrmüll

Siedlungsabfälle

Siedlungsabfälle

Zitat BMUV | Als Siedlungsabfall bezeichnet man Abfälle aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen sowie hausmüllähnliche Abfälle aus Gewerbe und Industrie, zum Beispiel Abfälle aus Arzt- und Rechtsanwaltspraxen, Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. .... bitte lesen Sie hier weiter.

 

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